Ebay & Amazon: Ab 2019 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Händler

Ebay & Amazon: Ab 2019 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Händler erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Ebay & Amazon: Ab 2019 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Händler

Online Handel bei Ebay & Amazon: Ab 2019 müssen Verkäufer bei Online Marktplätzen von ihrem Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Damit bestätigt die Finanzverwaltung die steuerliche Registrierung des Händlers. Diese Registrierungsbescheinigung muss der Händler dann bei Amazon & Ebay einreichen, um weiter Produkte verkaufen zu können. Verkäufer, die keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können oder seinen Steuerzahlungen nicht nachkommen, werden bei Ebay bzw. Amazon gesperrt. Erfahren Sie im nachfolgenden Artikel mehr über die Gesetzesänderungen ab 2019 und was Sie als Anbieter zu beachten haben.


1. Unbedenklichkeitserklärung ab 1. März 2019 bzw. 1. Oktober 2019 für Online Marktplätze

Die Betreiber solcher Online Marktplätze sind ab dem 1. März 2019 (Unternehmer aus dem Drittland) bzw. ab dem 1. Oktober 2019 (Unternehmer aus dem Inland, EU/EWR) dazu verpflichtet, die Angaben über die Verkäufer an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Einer Verweigerung dieser Mitteilungspflicht führt dazu, dass die Betreiber für die nicht entrichtete Steuer der Verkäufer haften. Der Betreiber kann allerdings die Haftung vermeiden, in dem er eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des jeweiligen Händlers auf seiner Plattform den Finanzbehörden vorlegen kann.

Haben Sie Fragen zur
Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Inhalt des Antrags für die Erteilung der Registrierungsbescheinigung

  1. Name und Anschrift des Verkäufers (Unternehmers)
  2. Die deutsche Steuernummer und ggf. die erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Zeitraum der Gültigkeit der Bescheinigung
  4. Ort der Lieferung bzw. Ort des Beginns der Lieferung / Versendung
  5. Zeitpunkt und Höhe der Umsätze

3. Bei Händlern aus Drittstaaten: Empfangsbevollmächtigten gem. § 123 AO

Die Gesetzesänderung ab 2019 verlangt für Unternehmer, die keinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz in Deutschland, der EU oder dem EWR haben, dass ein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland zu benennen ist. Nicht Erfüllung der Voraussetzungen führt dazu, dass das Finanzamt die Ausstellung der Bescheinigung verweigern kann.

Selbstverständlich stehen wir für ausländische Händler als Empfangsbevollmächtigte zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.


4. Grund für die Unbedenklichkeitserklärung bei Online Marktplätzen

Die entgangenen Steuern belaufen sich laut Experten auf mehrere hunderte Millionen Euro. Im Visier der Finanzbehörden stehen hierbei die größten Handelsplattformen wie z.B. Amazon und Ebay. Auch wenn das Gesetz sich auf die Allgemeinheit der Verkäufer von Online Marktplätze bezieht, soll es hauptsächliche chinesische Onlinehändler ansprechen. Schätzungen zu Folge soll es ca. 5000 chinesische Onlinehändler geben, welche Privatpersonen in Deutschland beliefern. Bedauerlicherweise beträgt die Anzahl der steuerlich registrierten Händler lediglich ca. 1500. Zur Vereinfachung der Eintreibung der Steuern, wird die Hilfe der Online Marktplätze benötigt.


5. Was tun, wenn das Benutzerkonten gesperrt wurde?

Die Platzhirsche Amazon und Ebay haben sich bereits zu dem Thema geäußert und stellen den Behörden ihre volle Unterstützung zur Verfügung. Gesetzeswidrigkeiten werden auf ihren Plattformen nicht geduldet. Dies hat eine umgehende Sperrung des Nutzerkontos zur Folge.

Unsere Kanzlei hilft dann aktiv, die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Hierzu registrieren wir den Händler beim zuständigen Finanzamt und geben alle notwendigen Erklärungen und Dokumente ab. Anschließend wird die Finanzverwaltung alle Informationen und Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die an Amazon & Ebay weitergeleitet werden. Damit wird das Händlerkonto wieder freigeschaltet.


Steuerberater für Online Händler

Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte haben sich besonders auf Online-Businesses spezialisiert. Bei der Beratung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Beratung ausländischer Amazon-Verkäufer bei der Beantragung von TAX-ID und TAX-Certificate sowie bei der Betreuung als Tax-Agent in Germany
  2. Übernahme der laufenden Steuerberatung
  3. digitale Buchhaltung: DATEV Unternehmen Online
  4. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  5. Regelmäßige laufende Beratung im Unternehmensteuerrecht
  6. Beantragung der Registrierungsbescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung ab 2019
  7. Erstellung von Anträgen und Bescheinigungen
  8. Klärung steuerlicher Einzelfragen
  9. Erstellung von Verträgen von unseren Rechtsanwälte

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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