Wie viel kostet ein Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Steuerberatung bei JUHN Partner orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gesetzliche Honorartabelle sorgt für eine faire und nachvollziehbare Abrechnung, abhängig von Art und Umfang der Leistung. Im Folgenden zeigen wir typische Beispiele, wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.
Honorar & Stundensätze
faire und branchenübliche Vergütung
Steuerrechtliche Gestaltungsberatung
Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet. Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der steueroptimierten Gestaltungsberatung, Projektbetreuung und Gutachtenerstellung liegt, vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotential orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir zudem auch erfolgsabhängig:
Laufende Steuerberatung
Laufende Beratungstätigkeiten
Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In der Regel orientieren wir uns am Mittelwert der dort vorgesehenen Honorarsätze. Für eine erste Orientierung haben wir drei typische Beispielberechnungen zusammengestellt. Diese beruhen auf durchschnittlichem Aufwand und stellen keine verbindlichen Angebote dar.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb besprechen wir die Honorare gerne im Vorfeld persönlich mit Ihnen. Mandanten, die wir laufend betreuen, erhalten unsere Beratungsleistungen zu reduzierten Stundensätzen. Damit möchten wir die enge Zusammenarbeit mit unserem festen Mandantenstamm besonders würdigen.
Sprechen Sie uns gerne an: 0221 999 832-10
Alle genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.
Rechtsberatung
Die rechtliche Beratung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei JUHN BESAU GmbH Rechtsanwälte Steuerberater. Die Abrechnung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Wunsch nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Gerade bei komplexen unternehmens- oder erbrechtlichen Gestaltungen empfehlen wir eine transparente Pauschalregelung, die den Beratungsumfang klar definiert. So entsteht Planungssicherheit auf beiden Seiten, insbesondere bei längerfristigen Projekten.
Für Mandanten, die bereits steuerlich durch JUHN Partner betreut werden, ist die rechtliche Beratung in vielen Fällen strukturell eingebunden. Dadurch ergeben sich Synergien, die wir auch bei der Honorargestaltung berücksichtigen.
Sprechen Sie uns gerne auf eine individuelle Kostenkalkulation an: 0221 999 832-10
Alle genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.