Vergangene Fehler nicht vertuschen, sondern strategisch und rechtssicher bereinigen.
Wir erfassen alle relevanten Sachverhalte, sichern die Vollständigkeit der Anzeige und schützen Sie vor strafrechtlichen Folgen.
Die Selbstanzeige ist ein gesetzlich normierter Weg, um bei steuerlichem Fehlverhalten Straffreiheit zu erlangen, vorausgesetzt, sie erfolgt vollständig, rechtzeitig und korrekt. Doch in der Praxis ist sie ein komplexer und risikobehafteter Prozess, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Expertise erfordert.
JUHN Partner begleitet Mandanten bei der präzisen Aufarbeitung vergangener Sachverhalte, bei der Erstellung von Nacherklärungen, der Kommunikation mit dem Finanzamt und bei Bedarf auch in der strafrechtlichen Verteidigung. Ziel ist nicht nur die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen, sondern die strukturierte Korrektur von Besteuerungsgrundlagen. Diese erfolgt sauber dokumentiert, steuerlich optimiert und rechtlich fundiert.
Relevanz besteht für:
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Unternehmer und Privatpersonen, bei denen Einkünfte nicht oder unrichtig erklärt wurden
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Mandanten mit nicht erklärten Auslandskonten, Kryptowährungen oder Vermietungseinkünften
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Gesellschafter, bei denen Fehlbewertungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Betriebsaufspaltungen festgestellt wurden
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Personen, die Altlasten korrigieren wollen, bevor Prüfungen oder Ermittlungen eingeleitet werden
Gerade im Bereich internationaler Sachverhalte, bei Kryptowährungen oder bei komplexen Beteiligungskonstellationen kommt es auf eine präzise Bewertung des Risikos und eine ebenso präzise Umsetzung der Anzeige an.
Steuerlich muss die Selbstanzeige alle relevanten Besteuerungszeiträume und Einkunftsquellen umfassen, inklusive möglicher Zinsen, Nachzahlungszuschläge und ggf. Hinterziehungszinsen (§ 235 AO). Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit der Anzeige.
Rechtlich ist vor allem die richtige Einordnung entscheidend: Wann liegt Steuerhinterziehung vor? Welche Anforderungen gelten für die strafbefreiende Wirkung (§ 371 AO)? Und wie lässt sich Haftung auf Dritte (z. B. Geschäftsführer, Steuerberater) begrenzen?
Strategisch geht es darum, frühzeitig und strukturiert zu agieren, nicht erst bei Prüfungsanordnung oder Durchsuchung. JUHN Partner übernimmt auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Behörden. Die Abstimmung erfolgt diskret, koordiniert und mit klarer Perspektive auf Straffreiheit und steuerliche Ordnung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.Ergebnis
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4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
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Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
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Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Unsere Beratungsfelder
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