Was ein Unternehmen wert ist, hängt nicht nur von der Bilanz ab.
Wir liefern Bewertungsgrundlagen, die juristisch Bestand haben und steuerlich nutzbar sind.
Unternehmensbewertung ist kein Standardprozess, sondern eine strukturierte Antwort auf unternehmerische oder familiäre Schlüsselfragen: Wie viel ist mein Unternehmen wert? Und für wen – Käufer, Finanzamt oder Gesellschafter?
JUHN Partner führt Bewertungen nicht standardisiert, sondern anlassbezogen und methodenoffen durch. Dabei verbinden wir betriebswirtschaftliche Analyse mit steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Expertise, für Bewertungen, die in Verhandlungen Bestand haben und vor dem Finanzamt tragen.
Bewertungen sind erforderlich bei:
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Schenkungen oder Erbschaften (z. B. zur Ermittlung des steuerpflichtigen Unternehmenswerts)
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Gesellschafterwechsel oder -streitigkeiten (z. B. zur Ermittlung von Abfindungen)
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Squeeze-out-Verfahren (z. B. Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern oder Aktionären)
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Unternehmenskauf oder -verkauf (z. B. zur Preisfindung)
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Ehe- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Zugewinnausgleich)
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Konstellationen mit steuerlicher Relevanz, etwa im Rahmen der Erbschaftsteuer oder bei der Ableitung steuerlicher Anschaffungskosten.
Bewertungsverfahren im Einsatz:
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach § 199 ff. BewG
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Ertragswertverfahren nach IDW S1
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DCF-Methode (Discounted Cashflow), insbesondere bei Investorenbezug
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Multiplikatorverfahren, z. B. bei Freiberuflern oder bei Transaktionsvergleichen
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Branchenspezifische Verfahren, angepasst an Besonderheiten (z. B. Software, Immobilien, Handwerk)
Steuerlich ist entscheidend, dass die Bewertung den Vorgaben des Bewertungsgesetzes und der Finanzverwaltung entspricht, aber gleichzeitig Gestaltungsspielräume nutzt. Z. B. bei der Ableitung von Ertragswerten oder der Abgrenzung von Sonder- und Übertragungswerten.
Strategisch geht es darum, Bewertungen belastbar, aber auch verhandlungsfähig zu machen, sei es gegenüber der Finanzverwaltung, Gesellschaftern oder Käufern. JUHN Partner denkt hier strukturell: Die Bewertung ist kein Selbstzweck, sondern Werkzeug der Gestaltung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3.000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Unternehmensbewertung
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