Gesellschaftsverträge, Erbregelungen und Umwandlungen rechtlich absichern und steuerlich sauber umsetzen.
Wir entwickeln und prüfen Satzungen, Verträge und Beschlüsse mit Fokus auf steuerliche Tragfähigkeit und unternehmerische Klarheit.
Rechtsberatung ist bei JUHN Partner kein separates Angebot, sondern Teil einer interdisziplinären Gesamtberatung. Denn wer steuerlich gestalten will, muss auch rechtlich sauber aufstellen: Satzungen, Verträge, Erbregelungen und gesellschaftsrechtliche Umsetzungen müssen zur steuerlichen Struktur passen, sonst verliert das Konzept seine Tragfähigkeit.
JUHN Partner bietet daher gemeinsam mit der JUHN BESAU GmbH Rechtsanwälte Steuerberater umfassende Rechtsberatung an, mit besonderem Fokus auf Unternehmensstruktur, Vermögensnachfolge und Vertragsgestaltung. Unsere Fachanwälte begleiten Gestaltungen von der rechtlichen Idee bis zur notariellen Umsetzung, stets strukturiert, wirtschaftsnah und steuerlich abgestimmt.
Relevanz besteht für:
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Unternehmer, die Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Beteiligungsregelungen anpassen wollen
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Familienunternehmer, die erbrechtliche Nachfolge planen (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht)
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Mandanten mit Umwandlungs- oder Gründungsvorhaben (Einbringungsverträge, Verschmelzungsbeschlüsse, Satzungsänderungen)
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Unternehmen mit arbeitsrechtlichem Regelungsbedarf (z. B. Geschäftsführerdienstverträge, Mitarbeiterbeteiligung)
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Gesellschafter, die Gesellschafterstreitigkeiten vermeiden oder vertraglich regeln wollen
Rechtlich stehen Satzungen, Verträge, AGB, Testamente, Anstellungsverträge oder gesellschaftsrechtliche Sonderregelungen im Fokus. JUHN Partner erstellt oder prüft diese Dokumente, stets mit Blick auf ihre steuerliche und wirtschaftliche Wirkung.
Steuerlich wird alles so abgestimmt, dass Haftungsrisiken reduziert, steuerliche Gestaltungen rechtssicher verankert und unnötige Steuerfolgen (z. B. durch formale Fehler) vermieden werden.
Strategisch entsteht daraus ein Gesamtbild: Rechts- und Steuerberatung greifen ineinander – für Strukturen, die belastbar sind. Nicht nur beim Start, sondern auch bei Veränderungen, Verkäufen oder Nachfolgeregelungen.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.Ergebnis
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4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
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Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
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Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Rechtsberatung
Unsere Beratungsfelder
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