Wenn der Wohnsitz ins Ausland zieht, aber das Finanzamt mitverdienen will.
Wir entwickeln rechtssichere Lösungen, um Ihre Unternehmensbeteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland steuerlich optimal zu schützen.
Die Wegzugbesteuerung betrifft Unternehmer und Gesellschafter, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und dabei wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften halten. In solchen Fällen unterstellt das deutsche Steuerrecht einen fiktiven Verkauf der Anteile, obwohl in der Realität kein Verkauf stattfindet.
Die Folge: Eine erhebliche Steuerlast wird sofort ausgelöst, die Liquidität und Zukunftssicherheit bedrohen kann. JUHN Partner unterstützt Mandanten dabei, diese steuerlichen Risiken frühzeitig zu erkennen und mit rechtskonformen, durchdachten Gestaltungen gezielt zu vermeiden oder zu reduzieren.
Relevanz besteht für alle Unternehmer, Gesellschafter, Freiberufler oder Investoren, die planen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, z. B.:
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Gesellschafter einer GmbH mit ≥ 1 % Beteiligung, die ins Ausland ziehen
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Unternehmer, die persönlich aus Deutschland wegziehen und ihre Holdingstruktur beibehalten wollen
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Personen mit Wohnsitzverlagerung in DBA-Staaten (z. B. Schweiz, Spanien, Dubai)
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Investoren mit internationalen Wohnsitzen und deutschen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen
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Familien, die aus steuerlichen oder persönlichen Gründen international umziehen möchten
Besonders relevant wird das Thema bei dauerhaften Aufenthalten außerhalb Deutschlands, aber auch temporäre Wohnsitzwechsel können steuerlich auslösend wirken.
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Visa, Führerscheinumschreibung, Mietverträge, Immobilienkauf
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Dokumentation glaubhafter Wegzugmotive (Familie, Schule, Lebensplanung)
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Nachweis steuerlicher Ansässigkeit im Ausland
Steuerlich steht vor allem die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung im Fokus, etwa durch gezielte Gestaltungen auf Beteiligungsebene, die Anwendung geeigneter Doppelbesteuerungsabkommen oder die glaubhafte Dokumentation von Wegzugsmotiven. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG), die erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) sowie die passende Einbindung ausländischer Gesellschaftsformen können entscheidend sein.
Rechtlich sind im Zuge eines Wegzugs häufig Satzungsänderungen, Beurkundungen, Einträge in Steuerregister und gesellschaftsrechtliche Rückbindungen erforderlich. JUHN Partner verbindet hier steuerliche und rechtliche Expertise, um etwa auch komplexe Treuhandlösungen oder Holdingkonstruktionen rechtssicher zu gestalten.
Strategisch gilt: Wer ins Ausland geht, ohne seine Struktur sauber vorzubereiten, riskiert vermeidbare Steuerlasten und rückwirkende Tatbestände. Wer jedoch frühzeitig plant, etwa im Hinblick auf Rückkehr, Vermögensnachfolge oder Anteilsübertragungen, sichert sich wertvolle Spielräume und vermeidet Doppelbesteuerung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3.000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Wegzugbesteuerung
Unsere Beratungsfelder
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