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Was Unternehmer wissen sollten

Die Besteuerung von Unternehmen ist ein Spezialbereich im Steuerrecht. Dieses unterliegt besonders häufigen und weitreichenden Veränderungen. So wurde im Zuge der Unternehmensteuerreformen 2001 und 2008 das Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und die Dividendenbesteuerung jeweils in Gänze neu geregelt. Hinzu kommt die kleine Organschaftsreform 2014, die Auswirkungen der aktuellen BEPS-Diskussion und weitere (kleinere) Neuregelungen im Jahresrythmus.

Im Lichte des aktuellen Unternehmensteuerrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne bei ihren Besteuerungsfragen. Dazu zeigen wir Handlungsempfehlungen auf und arbeiten Gestaltungsalternativen zur Optimierung der Steuersituation aus. Durch unsere Vortragstätigkeit referieren wir frühzeitig zu anstehenden Gesetzesänderungen und treten mit diesem Wissen im Voraus und pro aktiv an unsere Mandanten heran.

Mit unserem Spezialwissen entwickeln wir Lösungen zu aktuellen Steuerfragen sowie zu komplexen Aufgabenstellungen der Unternehmenbesteuerung. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch auf der Beratung von Berufskollegen, namentlich anderen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die über unsere Vorträge uns als second opinion hinzuziehen.

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Wir beraten Mandanten deutschlandweit sowie an unserem Standort in Dubai. So lassen sich auch internationale Sachverhalte zuverlässig erfassen und in tragfähige Strukturen überführen.

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