Wenn Ihr Lebenswerk nicht verkauft, sondern bewahrt und gelenkt werden soll.
Wir bringen wirtschaftliche Ziele, familiäre Interessen und steuerrechtliche Vorgaben unter ein belastbares Dach.
Stiftungen sind rechtlich und steuerlich hoch spezialisierte Gestaltungsinstrumente, mit denen Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet wird, sei es der Förderung gemeinnütziger Ziele oder der langfristigen Sicherung des Familienvermögens. Die klassische BGB-Stiftung ist dabei nur eine von mehreren möglichen Formen. Daneben gibt es Treuhandstiftungen, rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Mischformen.
Was all diese Modelle verbindet: Eine Stiftung ist kein kurzfristiges Konstrukt, sondern ein dauerhaft angelegter Rechtsrahmen, der wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen systematisch vereint. Sie funktioniert nicht wie eine Gesellschaft, sondern wie eine Struktur mit Zweckbindung, eigener Satzung und klarer Regelung für Vermögensbindung und -verwendung.
Stiftungen spielen in der Praxis eine entscheidende Rolle für vermögende Privatpersonen, Familienunternehmer und Unternehmer-Gesellschafter, die entweder ihr Lebenswerk sichern, Vermögen für kommende Generationen strukturieren oder gemeinnützige Ziele mit langfristiger Wirkung verfolgen wollen.
Am häufigsten realisiert JUHN Partner Stiftungen in Form von Familienstiftungen, also solchen, bei denen nicht Gemeinnützigkeit, sondern Struktur, Zugriffsschutz und Nachfolge im Vordergrund stehen. Aber auch gemeinnützige oder steuerbegünstigte Stiftungen werden errichtet und aktiv gestaltet, insbesondere dann, wenn Unternehmer gesellschaftliches Engagement mit steuerlichen Vorteilen verbinden möchten.
Relevanz entsteht dabei nicht nur bei der Neugründung, sondern auch bei der Umstrukturierung bestehender Stiftungen, etwa zur steuerlichen Optimierung, Anpassung der Satzung oder im Kontext geänderter Vermögensverhältnisse.
Steuerlich profitieren insbesondere Familienstiftungen von strukturellen Vorteilen: Durch die Trennung von Begünstigung und Vermögensbindung können Ausschüttungen langfristig gestaltet, Schenkungs- und Erbschaftsteuer gezielt reduziert und Zugriffsmöglichkeiten fremder Dritter ausgeschlossen werden. Auch laufende Besteuerung (KSt, § 15 AStG etc.) ist steuerlich planbar, wenn die Stiftung richtig konstruiert wird.
Rechtlich bietet die Stiftung eine in sich geschlossene Ordnung: keine Gesellschafter, keine Anteile, kein Verkauf. Stattdessen: ein dauerhafter Rahmen mit Satzung, Stiftungsorganen und klar geregelten Verfügungswegen. Gerade in Familienkonstellationen schafft das Struktur, wo sonst Erbfolgen, Pflichtteilsrechte oder externe Einflüsse wirken würden.
Strategisch ist die Stiftung ein Instrument zur Vermögenssicherung, Nachfolgeplanung und Substanzbewahrung, unabhängig von Generationenwechseln oder persönlichen Veränderungen. Sie ermöglicht es, Vermögen dauerhaft an ein Ziel zu binden, ohne es aufzugeben und eröffnet gleichzeitig neue Spielräume für steueroptimiertes Wirtschaften innerhalb des Rechtsrahmens.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Achim Full gründete 2006 ein Ingenieurbüro für Eisenbahn-Signalanlagen. Das Unternehmen wuchs auf zehn Mitarbeiter, wurde aber weiterhin als Einzelunternehmen geführt – mit bis zu 50 % Steuerlast. Über seinen Sohn stieß Full auf JUHN Partner, um eine zukunftssichere, steueroptimierte und familiengerechte Struktur zu schaffen.Ergebnis
-
Einzelunternehmen freiwillig verkauft und mit 27 % versteuert
-
Holdingstruktur gegründet zur steuerlichen Optimierung
-
Geschäft an Familienstiftung übertragen und zurückvermietet
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Stiftung
Unsere Beratungsfelder
Hier finden Sie weiterführende Inhalte zu unseren wichtigsten Beratungsthemen.