Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen stellen besondere steuerliche Anforderungen.
Ob Holding in Dubai, Vertriebsgesellschaft in der Schweiz oder IP-Struktur in Irland – wir sorgen dafür, dass Ihr internationales Setup belastbar bleibt.
Internationale Steuerstrukturen befassen sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, also mit der Frage, wie Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne besteuert werden, wenn sie Ländergrenzen überschreiten. JUHN Partner berät in diesem Kontext, insbesondere zum Zuzug natürlicher Personen nach Deutschland, zur Gründung und steuerlichen Strukturierung von Auslandsgesellschaften sowie zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ziel ist es, steuerliche Risiken zu vermeiden, internationale Gestaltungsräume rechtssicher zu nutzen und unternehmerische Strukturen grenzüberschreitend optimal auszurichten.
Relevanz besteht für alle Unternehmer, Gesellschafter, Freiberufler oder Investoren, die Kapital, Strukturen oder Erträgen über Grenzen hinweg bewegen, z. B.:
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Kapitalgesellschaften mit Betriebsstätten oder Einkünften im Ausland
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Unternehmer, die Tochtergesellschaften im Ausland aufbauen
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Personen mit Wohnsitzverlagerung in DBA-Staaten (z. B. Schweiz, Spanien, Dubai)
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Investoren mit internationalen Beteiligungsstrukturen
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Freiberufler und digitale Unternehmer mit internationalem Kundenstamm oder hybrider Wohnsitzstruktur
Besonders relevant wird das Thema bei internationalen Einkünften, Auslandsinvestitionen oder dem Aufbau grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen, auch ohne vollständigen Wegzug aus Deutschland.
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Immobilien, Betriebsstätten oder Beteiligungen im Ausland
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Standortwahl (Freezone, Mainland etc.)
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Gründung, Administration & Compliance
Steuerlich stehen vornehmlich die Nutzung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Behandlung internationaler Betriebsstätten, die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) sowie die erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) im Fokus. Auch die richtige Einordnung ausländischer Gesellschaftsformen und deren steuerliche Anerkennung spielen eine zentrale Rolle.
Rechtlich gilt es, bei grenzüberschreitenden Strukturen etwa Satzungen, Registereintragungen oder Beteiligungsformen so zu gestalten, dass sie steuerlich wirksam und rechtssicher sind. JUHN Partner verbindet hier internationales Steuerrecht mit Gesellschaftsrecht, etwa bei Holdingmodellen, Treuhandlösungen oder DBA-konformen Gestaltungen.
Strategisch geht es darum, grenzüberschreitende Strukturen so zu planen, dass keine Doppelbesteuerung entsteht, steuerliche Risiken minimiert werden und Gestaltungsspielräume national wie international optimal genutzt werden, sei es bei der Expansion, bei internationalen Investments oder bei Konzernstrukturen.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3.000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Internationale Steuerstrukturen
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