Übergabe ist keine Formalität, sondern eine wirtschaftliche, rechtliche und familiäre Weichenstellung.
Unsere Beratung ermöglicht steuerfreie Übertragungen, klare Familienstrukturen und langfristigen Zugriffsschutz.
Vermögens- und Unternehmensnachfolge beschreibt die strukturierte Übergabe von Privat- und Betriebsvermögen auf die nächste Generation, sei es durch Erbfall, vorweggenommene Schenkung oder gesellschaftsrechtliche Strukturierung. Ziel ist es, Vermögen zu sichern, Nachfolgefähigkeit herzustellen und steuerliche Belastungen zu minimieren.
Dabei geht es nicht nur um die Übertragung von Eigentum, sondern um die vorausschauende Organisation ganzer Vermögenssysteme: Betriebsvermögen, Immobilien, Beteiligungen, liquide Mittel und familiäre Interessen müssen in rechtlicher, steuerlicher und emotionaler Hinsicht sinnvoll geordnet werden.
Insbesondere bei Unternehmensnachfolgen geht es darum, das Lebenswerk rechtlich abzusichern, steuerlich zu entlasten und strategisch auf die nächste Generation vorzubereiten.
Dieses Feld betrifft insbesondere:
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Unternehmer, die ihre Gesellschaft im Familienverbund übergeben wollen
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Vermögende Privatpersonen, die Schenkung und Erbfolge gestalten statt abwarten möchten
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Familien mit komplexen Vermögensstrukturen (z. B. Beteiligungen, Immobilien, internationale Assets)
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Erben, die ein steuerlich optimiertes Übergabekonzept benötigen
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Mandanten, bei denen Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, Zugriffsschutz oder Vermögensbindung zentrale Themen sind
Relevanz besteht nicht erst beim Erbfall, sondern gerade im Vorfeld, denn: Je früher die Struktur steht, desto höher der steuerliche Spielraum. Wer früh überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen, steuerpflichtiges Verwaltungsvermögen reduzieren und Gestaltungen wie Familiengesellschaften oder Stiftungen wirksam einbinden.
Steuerlich ist die Nachfolge ein hochsensibles Feld: Neben Schenkungs- und Erbschaftsteuer spielen insbesondere die Begünstigungen nach dem Erbschaftsteuerrecht (§§ 13a/b ErbStG) eine Rolle. Mit der Regelverschonung (85 %) oder der Optionsverschonung (100 %) kann Unternehmensvermögen weitgehend steuerfrei übertragen werden, vorausgesetzt, die Struktur ist richtig gewählt, das Verwaltungsvermögen begrenzt und die Nachfolgestrategie trägt.
Rechtlich geht es um Erbverträge, Testamente, Schenkungsverträge, Familiengesellschaften oder auch um Rückforderungsrechte, Nießbrauch und Pflichtteilsverzicht. JUHN Partner begleitet hier mit Fachanwälten und Steuerberatern, um Gestaltungen rechtssicher und steuerlich tragfähig zu verbinden.
Strategisch steht im Zentrum: Wer soll was erhalten? Was soll in der Familie bleiben und was nicht? Wer soll führen, wer nur beteiligt sein? Wir klären diese Fragen systematisch und ordnen das Vermögen so, dass es generationsübergreifend wirken kann.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Die Familie de Schepper ist in mehreren Ländern unternehmerisch tätig. In Deutschland bestanden neun operativ tätige Gesellschaften in historisch gewachsener, steuerlich unvorteilhafter Struktur. Ziel war eine steueroptimierte Bündelung der Cashflows und die Vorbereitung auf Nachfolge und potenziellen Wegzug.Ergebnis
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9 Gesellschaften in doppelte Holdingstruktur überführt
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Umsatzsteigerung von über 100 % im Ferienparkbereich
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Schenkungssteuerneutrale Umstrukturierung
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Unternehmens- & Vermögensnachfolge
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