Wohnsitz erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, wann steuerrechtlich ein Wohnsitz vorliegt und welche Rechtsfolgen daran geknüpft sind.

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Wohnsitz

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend erfordert der Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne in Deutschland das physische Vorhandenseins einer Wohnung und die manifestierte Absicht der dauerhaften Nutzung und Beibehaltung dieser Wohnstätte. Dies hat weitreichende steuerliche Implikationen, sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext.


Was ist der steuerliche Wohnsitz?

Die Festlegung eines Wohnsitzes ist steuerrechtlich besonders entscheidend. Der Wohnsitz entscheidet darüber, ob eine Person als unbeschränkt steuerpflichtig gilt. Dann muss sie ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern. Fehlt ein Wohnsitz, kann nur beschränkte Steuerpflicht in Betracht kommen.

Nach § 8 AO (Abgabenordnung) hat eine Person einen Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Dies bedeutet, dass die physische Präsenz einer Wohnung oder eines Hauses allein nicht ausreicht, um einen Wohnsitz zu begründen. Die Person muss die Absicht haben, diese Wohnung oder dieses Haus auch zu nutzen.

Es sind unterschiedliche Kriterien dafür entscheidend, ob man in einem Land einen Wohnsitz hat.

  1. Vorhandensein einer Wohnung: Es muss eine Wohnung existieren, die objektiv zum Wohnen geeignet ist. Dies beinhaltet nicht nur das bloße Vorhandensein von Räumlichkeiten. Hinzukommen muss auch deren Ausstattung mit den notwendigen Einrichtungen für eine dauerhafte Lebensführung (zum Beispiel Küche, Bad, Zahnbürste).
  2. Benutzung der Wohnung: Die Wohnung muss tatsächlich von der Person benutzt werden. Eine gelegentliche Nutzung oder die Möglichkeit der Nutzung reicht nicht aus, um einen Wohnsitz zu begründen.
  3. Absicht der dauerhaften Beibehaltung: Es muss erkennbar sein, dass die Person die Absicht hat, die Wohnung dauerhaft zu behalten und zu nutzen. Dies kann durch verschiedene Indikatoren wie Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Meldung des Wohnorts an Arbeitgeber, Anmeldung von Kindern in örtlichen Schulen oder den Hauptort sozialer und familiärer Aktivitäten belegt sein.

Daher signalisiert die Absicht einen ständigen Wohnsitz einzunehmen, wer eine Wohnung mietet und sie vollständig einrichtet. Selbst wenn jemand für eine längere Zeit im Ausland lebt, kann in Deutschland ein Wohnsitz bestehen bleiben. Dies ist unteranderem denkbar, wenn die Person die Absicht hat, zurückzukehren und die Wohnung weiterhin benutzt wird – beispielsweise durch Familienmitglieder.

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