Gewinnverlagerung erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, warum Gewinnverlagerung im Steuerrecht bedeutsam ist und wie Unternehmen Gewinne verlagern.

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Gewinnverlagerung

Das Wichtigste in Kürze

Gewinnverlagerung im Steuerrecht bezeichnet die bewusste Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen, häufig durch Methoden wie manipulierte Verrechnungspreise, hohe Lizenzgebühren oder konzerninterne Finanzierungen. Regulierungen wie § 1 AStG, die OECD-Initiative BEPS und die EU-ATAD-Richtlinie zielen darauf ab, solche Praktiken zu verhindern und sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Wertschöpfung erfolgt.


Was ist die Gewinnverlagerung?

Gewinnverlagerung im Steuerrecht beschreibt die bewusste Verschiebung von Gewinnen eines Unternehmens von einem Land in ein anderes, um die Steuerlast zu reduzieren. Entsprechend verfahren multinationale Unternehmen, die ihre Aktivitäten über verschiedene Länder verteilen. Ziel ist es, die Gewinne in Ländern mit niedrigen Steuersätzen (sogenannten Niedrigsteuerländern oder Steueroasen) auszuweisen. Die Kosten sollen hingegen in Ländern mit hohen Steuersätzen abgezogen werden. Die rechtliche Regulierung solcher Praktiken findet sich im deutschen Steuerrecht vor allem in § 1 AStG (Außensteuergesetz). Dort ist die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei grenzüberschreitenden Transaktionen sichergestellt.

Gewinnverlagerung erfolgt meist über rechtliche oder wirtschaftliche Gestaltungen, die formell legal sein können, jedoch oft gegen den wirtschaftlichen Substanzgedanken verstoßen. Zu den häufigsten Methoden zählen insbesondere die Manipulation von Verrechnungspreisen, die Nutzung von Lizenzgebühren insbesondere für immaterielle Wirtschaftsgüter und Finanzierungsgestaltungen.

Multinationale Unternehmen setzen die Preise für interne Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen unnatürlich hoch oder niedrig an. Dadurch können sine Gewinne dorthin verlagern, wo die Steuerbelastung geringer ist. Nach § 1 Absatz 1 AStG müssen diese Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Also müssen sie so gestaltet sein, wie sie unabhängigen Dritten untereinander vereinbaren.

Gewinne können auch durch hohe Lizenzgebühren für die Nutzung von Patenten, Marken oder Technologien in Länder mit günstigen Steuersätzen verlagert werden, wo die Rechteinhaber ansässig sind.

Gewinnverlagerung kann aber auch durch konzerninterne Darlehen erfolgen. Dabei können Unternehmen in Hochsteuerländern hohe Zinszahlungen als Betriebsausgaben geltend machen. Die Zinserträge fallen dann in Niedrigsteuerländern an.

Gewinnverlagerungen sind problematisch, da sie Steuereinnahmen in Hochsteuerländern schmälern und unfaire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Um Gewinnverlagerungen zu verhindern, gibt es strenge Vorschriften und internationale Initiativen. In Deutschland regelt § 1 AStG die Korrektur von Verrechnungspreisen und verlangt eine ausführliche Dokumentation der Preissetzung. Zudem setzt die OECD-Initiative BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) globale Standards, um Steuervermeidung zu bekämpfen. Mit der Einführung der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie (ATAD) hat die EU weitere Maßnahmen umgesetzt, darunter die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen und die Einführung von CFC-Regeln (Controlled Foreign Company).

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