Schenkungsteuer & Schenkungsteuererklärung

Schenkungsteuer & Schenkungsteuererklärung erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Schenkungsteuer & Schenkungsteuererklärung

Die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer wurden im Jahr 2016 neu geregelt. Wir zeigen Ihnen die Freibeträge, Steuersätze und Unternehmensbegünstigungen auf. Außerdem informieren wir über die gesetzliche Anzeigepflicht und die Schenkungsteuererklärung. 

Unser Video:
Erbschaft und Schenkung

Im Video erklären wir Ihnen wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet wird, welche Freibeträge und verschiedenen Steuersätze es dabei gibt.

1. Information an das Finanzamt (§ 30 ErbStG)

Der Schenkende und der Beschenkte sind beide gleichermaßen verpflichtet, das Finanzamt über die Schenkung zu informieren. Die Anzeige beim Finanzamt muss dann binnen 3 Monate erfolgen. Zuständig ist hierbei nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern das Schenkungsteuerfinanzamt.


2. Schenkungsteuererklärung nach § 31 ErbStG

Zunächst müssen Sie dem Finanzamt die Schenkung nur anzeigen. Anschließend kann das Schenkungsteuerfinanzamt eine Schenkungsteuererklärung bei Ihnen anfordern (§ 31 ErbStG). Das ist meisten dann der Fall, wenn das Schenkungsteuerfinanzamt das Gefühl hat, dass die Freibeträge überschritten sind. Ihnen muss dann eine Frist von mindestens einem Monat gewährt werden. Als Steuerberater können wir allerdings eine Fristverlängerung beantragen.


3. Zuständiges Schenkungsteuerfinanzamt

Steuerberater vor Ort für Schenkungen: Für die Region Bonn, Köln, Düren, Aachen, Bergisch Gladbach, Troisdorf, Euskirchen, Bad Honnef, Brühl, Königswinter, Sankt Augustin, Hennef, Bergheim sowie Eschweiler ist das Finanzamt Aachen-Stadt für das Schenkungsteuerrecht zuständig:

Finanzamt Aachen-Stadt

Krefelder Str. 210
52070 Aachen

Tel. 0241 469-0
Service@FA-5201.fin-nrw.de
http://www.finanzamt-Aachen-Stadt.de

Haben Sie Fragen zur
Schenkungsteuer?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

4. Freibeträge bei der Schenkungsteuer

Alle 10 Jahre können Sie Vermögen vererben oder verschenken und hierbei jedes Mal die Schenkungsteuerfreibeträge in Anspruch nehmen:

  • Ehemann/Ehefrau: EUR 500.000,00
  • Kinder: EUR 400.000,00
  • Enkelkinder: EUR 200.000,00
  • Eltern bei Schenkung: EUR 20.000,00
  • Bruder/Schwester: EUR 20.000,00
  • Neffen/Nichten:  EUR 20.000,00
  • Übrige Personen: EUR 20.000,00

Sofern die Freibeträge für die von Ihnen gewählte Gestaltung nicht ausreichen, können Sie zusätzlich dann mit einem Nießbrauch die Bemessungsgrundlage mindern. Dabei Reduziert der Kapitalwert des Nießbrauchs die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Bei einem 70jährigem Schenker mindert sich die Bemessungsgrundlage beispielsweise um ca. 50 Prozent.


5. Honorar der Steuerberater: So viel kostet eine Schenkungsteuererklärung

Das Honorar und die Steuerberaterkosten für die Schenkungsteuererklärung bestimmen sich dabei nach der StBVV und hängen vom übertragenen Vermögenswerten ab. Erfahrungsgemäß beginnen die Gebühren hier bei EUR 1.500,00.


Steuerberater für Schenkungsfälle

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Vermögensübertragung spezialisiert. Bei der Schenkung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Beratung zum Nießbrauchrecht
  2. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
  3. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  4. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  5. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

Unsere Steuerberater und Steueranwälte verfügen beispielsweise über besondere Expertisen zur Planung, Gestaltung und Optimieren der Vermögensnachfolge. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Dazu beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


Präsentation zum aktuellen Schenkungsteuerrecht 2016

Wir sind regelmäßige Referenten zum Erbrecht, zur Erbschaftsteuer sowie zur Schenkungsteuer für verschiedene Steuerberaterverbände. Einen Auszug aus unserer Präsentation steht Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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