Aufsichtsrat erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was der Aufsichtsrat ist, welche Pflichten er hat und wie seine Einkünfte steuerlich behandelt werden.

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Aufsichtsrat

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist der Aufsichtsrat ein essenzielles Organ, das die Unternehmensführung überwacht und die Interessen der Anteilseigner wahrt. Steuerlich sind sowohl die Behandlung der Vergütung als auch die Überwachung steuerlicher Pflichten des Unternehmens von Bedeutung. Eine sorgfältige Erfüllung seiner Aufgaben trägt zur Stabilität und rechtlichen Sicherheit des Unternehmens bei.


Was ist der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, das in Unternehmen mit bestimmter Rechtsform zwingend vorgeschrieben ist. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Genossenschaften. Seine Aufgaben und Pflichten sind im Aktiengesetz geregelt, insbesondere in den §§ 95 bis 116 AktG. Der Aufsichtsrat überwacht demnach die Geschäftsführung des Vorstands und berät diesen bei strategischen und operativen Entscheidungen. Er sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dient als Verbindung zwischen den Aktionären und der Unternehmensführung.

Der Aufsichtsrat besteht aus Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. In größeren Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ist aber eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats zählen die Überwachung der Unternehmensführung, die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§ 84 AktG) sowie die Prüfung und Genehmigung wichtiger Entscheidungen wie Jahresabschlüsse oder Unternehmensstrategien (§ 171 AktG).

Aus steuerlicher Sicht ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von besonderer Bedeutung. Aufsichtsratsmitglieder sind eigenständig tätig und stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft. Die Vergütungen stellen daher Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 3 EStG dar. Zu den Einkünften zählen Sitzungsgelder, feste Vergütungen und erfolgsabhängige Honorare. Die Gesellschaft muss auf die Vergütung keine Lohnsteuer einbehalten, sondern das Aufsichtsratsmitglied ist selbst für die Versteuerung verantwortlich.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die steuerliche Compliance des Unternehmens zu überwachen. Dies umfasst die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften, die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern. Kommt es zu erheblichen Pflichtverletzungen des Vorstands im Steuerbereich, kann der Aufsichtsrat haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden, wenn er seine Kontrollfunktion nicht wahrgenommen hat.

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