Vorstand erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was der Vorstand ist, welche Pflichten er hat und wie seine Einkünfte steuerlich behandelt werden.

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Vorstand

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist der Vorstand das oberste Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft. Er übernimmt die operative Führung. Daneben ist er auch für die Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Vorschriften verantwortlich.


Was ist der Vorstand?

Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft (AG). Daher ist er für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich ist. Die Aufgaben und Pflichten sind im Aktiengesetz geregelt, insbesondere in den §§ 76 bis 94 AktG. Der Vorstand handelt demnach eigenverantwortlich. Deswegen ist er an keine Weisungen der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrats gebunden. Dadurch ist seine Unabhängigkeit sichergestellt. Zudem ist Unternehmensführung und ihre Überwachung getrennt. Auch Genossenschaften oder Vereine haben einen Vorstand.

Zu den Hauptaufgaben des Vorstands gehört die strategische Planung, die operative Führung sowie die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regelungen. Dazu gehört beispielsweise die Satzung. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 AktG). Dabei trifft ihn die Pflicht, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen (§ 93 AktG). Verstöße gegen diese Sorgfaltspflicht können die persönliche Haftung begründen.

Steuerlich ist der Vorstand in mehrfacher Hinsicht relevant. Auf der einen Seite steht die steuerliche Behandlung seiner Einkünfte. Der Vorstand einer AG wird in der Regel als Arbeitnehmer betrachtet. Daher wird seine Vergütung, bestehend aus festen Gehältern, Boni und Sachleistungen, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Absatz 1 EStG versteuert. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen (§ 38 EStG). Besondere steuerliche Regelungen können bei variablen Vergütungen oder Sachbezügen, wie Dienstwagen, greifen (§ 8 Absatz 2 EStG).

Auf der anderen Seite trägt der Vorstand Verantwortung für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft. Er ist dafür zuständig, dass alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen und die fristgerechte Zahlung von Steuern. Bei Verletzung dieser Pflichten kann er persönlich haftbar gemacht werden (§ 69 AO).

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