Personengesellschaft erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was eine Personengesellschaft ist und wie sie sich zu der Kapitalgesellschaft unterscheidet.

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Personengesellschaft

Das Wichtigste in Kürze

Personengesellschaften sind eine attraktive Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler, die eng zusammenarbeiten möchten. Sie bieten eine einfache Gründung, direkte Gewinnzurechnung und hohe Flexibilität in der Geschäftsführung. Demgegenüber erfordert sie aber auch ein hohes Maß an Vertrauen und persönliche Haftungsbereitschaft der Gesellschafter.


Was ist eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG basiert die Personengesellschaft auf dem persönlichen Engagement und Mitarbeit der Gesellschafter. Die häufigsten Formen von Personengesellschaften in Deutschland sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die Gründung erfordert keinen formellen Vertrag, wird jedoch meist schriftlich festgehalten. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.

Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma abzielt (§ 105 HGB). Alle Gesellschafter haften hier ebenfalls persönlich und unbeschränkt. Die OHG muss aber ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter sind in der Regel zur aktiven Mitarbeit verpflichtet und können über die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gemeinsam entscheiden.

Die KG besteht demgegenüber aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten). Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist. Die KG ermöglicht eine flexible Kapitalaufbringung und eignet sich für größere Projekte, bei denen einige Gesellschafter nur finanziell beteiligt sein wollen.

Die PartG ist speziell für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten konzipiert. Sie ermöglicht es diesen, sich zusammenzuschließen und gemeinsam ihre beruflichen Dienstleistungen anzubieten. Die Haftung der Partner ist auf berufliche Fehler beschränkt, für die sie jeweils verantwortlich sind, während sie für allgemeine Verbindlichkeiten gemeinsam haften.

Ein zentrales Merkmal von Personengesellschaften ist die persönliche Haftung der Gesellschafter. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften gibt es bei Personengesellschaften keine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter (außer bei den Kommanditisten in der KG). Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und entsprechend deren Einkommenssteuer unterworfen.

Die Geschäftsführung in Personengesellschaften erfolgt durch die Gesellschafter selbst, was eine hohe Flexibilität und schnelle Entscheidungsfindung ermöglicht. Diese enge Verknüpfung von Eigentum und Leitung fördert das persönliche Engagement und die Identifikation der Gesellschafter mit ihrem Unternehmen.

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