Nicht jede Auffassung des Finanzamts ist richtig und nicht jeder Bescheid ist unanfechtbar.
Wir entlasten Sie im Prüfungsverfahren, strukturieren die Kommunikation und schaffen eine fundierte Grundlage für Einspruch oder Klage.
Betriebsprüfungen, Steuerstreitigkeiten und Klageverfahren gehören für Unternehmer längst zur Realität, vor allem dann, wenn komplexe Gestaltungen, internationale Verflechtungen oder größere Vermögen im Raum stehen.
JUHN Partner begleitet Mandanten in allen Phasen: von der Vorbereitung auf die Prüfung über die Begleitung vor Ort, bis hin zu Einspruchsverfahren, Klagen beim Finanzgericht oder Rechtsmittelverfahren vor dem BFH. Dabei steht nicht nur die Verteidigung im Vordergrund, sondern die aktive Durchsetzung des Gestaltungswillens des Mandanten, auf Basis einer fundierten rechtlichen und steuerlichen Analyse.
Relevanz besteht für:
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Unternehmer mit anstehenden oder laufenden Betriebsprüfungen
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Gesellschafter, bei denen Gestaltungen im Fokus der Finanzverwaltung stehen
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Mandanten, die abweichende Auffassungen mit dem Finanzamt klären müssen
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Steuerpflichtige, deren Einspruch oder Klage strategisch begleitet werden soll
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Fälle, in denen eine Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision vor dem BFH in Betracht kommt
Auch bei bestehenden Steuerberatern kann JUHN Partner als Second Opinion hinzugezogen werden. Die Beratung erfolgt diskret, fallbezogen und mit juristischer Durchschlagskraft.
Steuerlich geht es häufig um Detailfragen zu § 15 EStG, § 6 EStG, § 20 EStG oder Abgrenzungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Betriebsprüfer setzen häufig eigene Auslegungen an. JUHN Partner kontert mit klarer Struktur, fundierter Argumentation und strategisch aufgebauten Aktenlagen.
Rechtlich stehen Einspruch, finanzgerichtliche Klage, AdV (Aussetzung der Vollziehung), Nichtzulassungsbeschwerde und Revision im Fokus. JUHN Partner arbeitet dabei mit Fachanwälten für Steuerrecht zusammen. Die Argumentation ist interdisziplinär aufgebaut, wirtschaftlich nachvollziehbar und rechtlich fundiert.
Strategisch ist es entscheidend, nicht nur zu reagieren, sondern proaktiv zu agieren. JUHN Mandate werden auf Prüfungen vorbereitet, mit dokumentierten Entscheidungswegen, klaren Abgrenzungen und strukturellen Begründungen. Ziel: eine Prüfungsstrategie, die nicht verteidigt, sondern überzeugt.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Ole Bettray, Ingenieur und Geschäftsführer der FLANSCHER GmbH, wandelte sein Einzelunternehmen in eine GmbH um und nutzte eine private Immobilie – das ehemalige Familienhaus – als Firmensitz. Dadurch entstand unbeabsichtigt eine steuerlich nachteilige Betriebsaufspaltung mit hohen Risiken bei Verkauf, Vererbung oder Wegzug.Ergebnis
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Betriebsaufspaltung rechtssicher aufgelöst
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Doppelstöckige Holdingstruktur umgesetzt
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Wegzugsteuer dauerhaft vermieden
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Betriebsprüfung, Einspruch und Klage
Unsere Beratungsfelder
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