Ob privat oder betrieblich gehalten – am Ende entscheidet die Struktur über Steuerlast und Vermögenswirkung.
Wir analysieren Besitzstrukturen, entwickeln steuerlich tragfähige Haltermodelle und begleiten Übertragungen rechtssicher.
Immobilienbesitz ist steuerlich komplex, nicht wegen der Immobilie selbst, sondern wegen der Struktur dahinter. Ob privat gehalten, vermietet, gewerblich genutzt oder im Betriebsvermögen verankert: Die Art der Haltung entscheidet über Besteuerung, Gestaltungsspielräume und Risiken.
Bei JUHN Partner verstehen wir Immobilien nicht isoliert, sondern als Teil eines Vermögenssystems. Wir analysieren, ob Immobilien privat oder betrieblich gehalten werden, ob sie in einer Gesellschaft gebündelt, ausgelagert oder steuerlich abgeschirmt werden sollten. Ziel ist dabei nicht die kurzfristige Steuerersparnis, sondern die strukturierte Ordnung: rechtlich belastbar, steuerlich effizient und zukunftsfähig.
Die steuerliche Gestaltung rund um Immobilien betrifft insbesondere:
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Unternehmer mit gemischt genutztem oder betriebsnahem Immobilienbesitz
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Privatpersonen mit mehreren vermieteten Einheiten (z. B. ETWs, MFHs, Gewerbeobjekte)
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Investoren, die Immobilienportfolios entwickeln, verkaufen oder in Familiengesellschaften bündeln möchten
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Eigentümer, die Immobilienvermögen frühzeitig auf Kinder übertragen oder in Nachfolgemodelle integrieren wollen
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Mandanten mit Auslandsimmobilien oder internationalem Bezug (DBA-Fragen)
In all diesen Fällen ist nicht nur die Ertragsteuer entscheidend, sondern auch die Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Abschreibung, Spekulationsfrist und vieles mehr.
Steuerlich stehen Themen wie § 23 EStG (Spekulationsfrist), § 6 EStG (unentgeltliche Übertragung), Abschreibungsmöglichkeiten, Entnahmewert, Vermietungseinkünfte und deren Verlustverrechnung im Vordergrund. Bei betrieblich genutzten Objekten greift auch das Unternehmenssteuerrecht, inkl. Bilanzierung, Teilwertabschreibung und Gewerbesteuerfragen.
Rechtlich geht es um die Wahl der richtigen Halterstruktur: privat, im Betriebsvermögen, über eine GbR, GmbH, vermögensverwaltende GmbH oder Familiengesellschaft. Die Übertragung von Immobilien, z. B. im Wege der Schenkung oder als vorweggenommene Erbfolge, erfordert rechtlich präzise und steuerlich belastbare Konzepte.
Strategisch werden Immobilien heute selten losgelöst geplant. Sie sind Teil von Gesamtstrategien: etwa im Rahmen einer Nachfolgeregelung, einer Stiftungsgründung, bei Exit-Vorbereitung oder Vermögenssicherung. JUHN Partner denkt hier in Strukturen und entwickelt Lösungen, die steuerlich durchdacht und rechtlich tragfähig sind.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Die Familie de Schepper ist in mehreren Ländern unternehmerisch tätig. In Deutschland bestanden neun operativ tätige Gesellschaften in historisch gewachsener, steuerlich unvorteilhafter Struktur. Ziel war eine steueroptimierte Bündelung der Cashflows und die Vorbereitung auf Nachfolge und potenziellen Wegzug.Ergebnis
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9 Gesellschaften in doppelte Holdingstruktur überführt
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Umsatzsteigerung von über 100 % im Ferienparkbereich
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Schenkungssteuerneutrale Umstrukturierung
Was Mandanten über JUHN Partner sagen:
Unsere Beiträge zum Thema Besteuerung von Immobilien
Unsere Beratungsfelder
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